aus: Die Vorzeit der Länder Cleve-Mark Jülich-Berg und Westphalen
von Montanus - In wissenschaftlicher Umarbeitung
neu herausgegeben von Wilhelm von Waldbrühl, Elberfeld 1870 - 71
Derjenige, welcher Elfinnen und Elfen belauscht, wenn sie Nachts beim Mondenscheine auf den Weisen ihren Ringelreigen tanzen, daß der Kreis, den ihre Füße berühren, eine frischere und höhere Färbung erhält und bis weit in den Herbst hinein von ihren Festen zeugt, derjenige kann leicht für sein Lauschen bestraft werden, kann für immer erblinden.
Dieses wußte auch Graf Sigewin von Hückeswagen[1], und dennoch wollte er seine Lust büßen, mochte er der Neugierde nicht widerstehen. Er hatte gehört, daß oberhalb seines Schlosses[2] auf den Wiesen gen die Bewer[3] zu nächtlicher Weise die Elfenreigen abgehalten würden.
Vorsichtig schlich er durch das Gehölz nach der durch die grünen Kringel bezeichneten Stelle und legte sich dort ins Versteck, brauchte aber die Vorsicht, sich das eine Auge mit einem Tüchlein zuzubinden. Wirklich belauschte er in der herrlichen Mondnacht die himmlischen Wesen in ihrem Tanze, sag er alle Schönheit ihre Gliederspieles wie ein Wunder vor sich leuchten, aber wie er, nachdem der Reigen geschlossen hatte, nach Hause gehen wollte, konnte er nichts mehr vom Wege erkennen, obgleich der Mond noch nicht untergegangen war. Er mußte daher das Tüchlein von dem andern Auge nehmen, um sich zurecht zu finden.
Von dieser Zeit war und blieb der Herr einäugig.